AGB Suchmaschinenoptimierung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erlangen für alle Verträge Gültigkeit, die durch Andreas Kroppen geschlossen werden. Dies gilt nur dann, wenn der Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“, „Auftraggeber“ oder „AG“) ein Unternehmer, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(2) Es handelt sich hierbei um ausschließliche AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die den Vereinbarungen dieser AGB entgegenstehen, sie ergänzen oder davon abweichen, können nur dann für Verträge mit Andreas Kroppen Gültigkeit erlangen, wenn Andreas Kroppen dies ausdrücklich zugelassen hat. An diesem Zustimmungserfordernis, dass stets Gültigkeit behält, ändert sich auch nichts, wenn Andreas Kroppen von den AGB des Auftraggebers weiß, aber mit den Leistungen ohne Vorbehalte beginnt.
§ 2 Leistungen von Andreas Kroppen
Andreas Kroppen erbringt Dienstleistungen, die mit der Internet-Vermarktung von Webseiten in Zusammenhang stehen, sowie weitere mit dem Internet verbundene Leistungen. Falls keine ausdrückliche, abweichende Vereinbarung getroffen wird, wird von Andreas Kroppen nicht die Erbringung eines Werkes geschuldet. Es ist Andreas Kroppen nicht möglich, zu garantieren, dass das Angebot des Auftraggebers ein bestimmtes Suchmaschinenranking erreichen wird. Hierfür sind eine Vielzahl von Parametern ausschlaggebend, die nicht nur von Suchmaschinenanbieter zu Suchmaschinenanbieter variieren, sondern auch regelmäßig geändert und nicht immer publiziert werden. Sofern eine Vergütung für den Fall vereinbart wurde, dass ein bestimmtes Ranking erreicht wird, so gilt diese als erfolgsabhängiger Bonus. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dieses Ranking auch tatsächlich erreicht wird.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Das letztendliche Angebot zum Vertragsschluss geht stets vom Auftraggeber aus. Angebote von Andreas Kroppen sind grundsätzlich freibleibend und gelten als unverbindlich, es sei denn, Andreas Kroppen bezeichnet ein Angebot ausdrücklich als „verbindliches Angebot“. Von dieser Regel wird auch nicht abgewichen, wenn Andreas Kroppen dem Kunden Produktbeschreibungen wie Leistungsdarstellungen, Kataloge oder technische Dokumentationen aushändigt.
(2) Das Zustandekommen des Vertrags ist entweder an die Aufnahme der Leistungserbringung durch Andreas Kroppen oder an den Eingang der Zahlung durch Kunden gekoppelt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) In einer Auftragsbestätigung oder in einem Angebot durch Andreas Kroppen genannte Preise sind stets verbindlich, sofern in Folge des Schreibens mit der Leistungserbringung begonnen wurde. Sofern keine Preise genannt wurden, gelten die Preise, die gemäß der aktuellen Vergütungsliste Gültigkeit haben. Diese Vergütungsliste kann der Auftraggeber jederzeit bei Andreas Kroppen einsehen. Alle genannten Preise sind stets als Nettopreise und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu sehen.
(2) Zahlungen sind sofort nach der Rechnungslegung fällig. Eine Zahlung per Kreditkarte oder auf Rechnung ist nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Genehmigung durch Andreas Kroppen möglich. In allen anderen Fällen wird die Rechnung per Einzugsermächtigung beglichen. Soweit monatliche Bearbeitungs-gebühren anfallen, sind diese jeweils zum Monatsanfang fällig und werden abgebucht.
(3) Wenn Andreas Kroppen eine Gegenforderung nicht anerkannt hat oder diese nicht rechtskräftig festgestellt wurde, ist es unzulässig, diese aufzurechnen. Dieselbe Regelung findet auf ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Kunden Anwendung.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Es wird ein fester Vertrag über einen Mindestzeitraum vom 12 Monaten geschlossen. Als Vertragsbeginn gilt der Tag der Bestellung durch den Kunden.
(2) Sofern nicht eine der Parteien spätestens einen Monat vor dem Ablauf der geltenden Laufzeit den Vertrag kündigt, erfolgt automatisch eine stillschweigende Verlängerung der Vertragslaufzeit, jeweils um denselben Zeitraum, den die Erstlaufzeit oder die verlängerte Laufzeit betragen hat. Damit eine Kündigung Wirksamkeit erlangen kann, muss sie in der Schriftform erfolgen.
(3) Andreas Kroppen räumt dem Kunden nach Ablauf von drei Monaten ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn die Ergebnisse nicht dem jeweiligen Angebote entsprechen. Der Kunde kann dieses Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich wahrnehmen.
(4) Diese Regelung berührt das Recht auf Aussprache einer außerordentlichen Kündigung nicht.
§ 6 Verzug/Rücktritt
(1) Bestimmte Fristen, die Andreas Kroppen für die Leistungserbringung gesetzt wurden, beginnen frühestens, wenn der vom Auftraggeber geschuldete Rechnungsbetrag beglichen wurde und bei Andreas Kroppen eingegangen ist. Außerdem laufen Fristen nicht, bevor der Auftraggeber nicht alle Daten beigebracht hat, die für die Auftragserfüllung durch Andreas Kroppen erforderlich sind.
(2) Soweit der Kunde in Verzug gerät, ist Andreas Kroppen berechtigt, die Erbringung weiterer Dienstleistungen zu verweigern, bis der offene, fällige Betrag ausgeglichen wurde.
(3) Sofern der Kunde in Verzug gerät und mit mindestens zwei monatlichen Bearbeitungsgebühren im Rückstand ist, darf Andreas Kroppen die außerordentliche Kündigung des Vertrages aussprechen. Außerdem ist Andreas Kroppen in diesem Fall dazu berechtigt, die Leistungserbringung abzubrechen. Die Vergütung, die bis zum nächstmöglichen ordentlichen Beendigungstermin fällig geworden wäre, kann von Andreas Kroppen als Schadenersatz geltend gemacht werden. Sofern dadurch Aufwendungen erspart wurden, sind diese von der Gesamtsumme abzuziehen.
(4) Sofern freie Kündigungsrechte des Auftraggebers vorliegen, sind diese ausgeschlossen.
§ 7 Erfüllung
(1) Die Ausführung der Dienstleistungen erfolgt stets mit der erforderlichen Sorgfalt und gemäß dem abgegebenen Angebot. Andreas Kroppen darf hierzu die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen.
(2) Der Kunde beauftragt Andreas Kroppen in dem Wissen, dass sich das Ranking seines Angebots in den Ergebnissen der Suchmaschinen ohne Vorankündigung ändern kann. Andreas Kroppen arbeitet daran, eine möglichst hohe Positionierung zu erreichen. Allerdings wurde bereits eingangs erläutert, warum Andreas Kroppen hierfür keinerlei Garantie oder Erfolgsversprechen abgeben kann.
(3) Sofern der Leistungsgegenstand entfällt, haftet der Kunde gegenüber Andreas Kroppen für einen aufgrund dessen entstandenen Schaden. Der Leistungsgegenstand kann entfallen, wenn eine Löschung der Website erfolgt ist oder die Website nicht mehr von den Suchmaschinen indiziert wird, und Andreas Kroppen keine Schuld trifft.
§ 8 Haftung
(1) Eine Schadenersatzhaftung kommt für Andreas Kroppen nur dann in Frage, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, unabhängig davon, welcher Rechtsgrund vorliegt. Sofern einfache Fahrlässigkeit gegeben ist, haftet Andreas Kroppen für
a) Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person resultieren,
b) Schäden, die entstehen, wenn Andreas Kroppen eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat (relevant sind Verpflichtungen, durch deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst möglich wird und bei denen der Vertragspartner auf die Erfüllung vertrauen durfte); eine Haftung kommt nur in der Höhe in Frage, in der ein Schaden typischerweise eintritt und in der er vorhersehbar war.
(2) In Einschränkung durch Absatz 1 kommt eine Haftung für Daten- oder Programmverluste für Andreas Kroppen nicht in Betracht. Sofern eine Haftung für Datenverlust angenommen wird, erfolgt eine Beschränkung der Höhe auf den üblichen Wiederherstellungsaufwand. Maßgeblich ist dabei der Aufwand, der eingetreten wäre, wenn fortlaufend Sicherungskopien angefertigt worden wären, die dem Ausmaß des Risikos entsprochen hätten. Die Produkthaftung sowie etwaige Garantieansprüche bleiben unberührt.
(3) Der Kunde weiß, dass alleine den Suchmaschinenanbietern die Entscheidung obliegt, gemäß ihren Richtlinien einzelne Webseiten aus ihrem Index und damit aus den angezeigten Suchergebnissen zu löschen. Eine Haftung hierfür durch Andreas Kroppen kommt daher nicht in Betracht. Der Kunde versichert seine Berechtigung, für die angegebenen Websites Aufträge zu erteilen, wie er sie Andreas Kroppen erteilt hat. Der Kunde akzeptiert, dass er Andreas Kroppen von allen etwaigen Ansprüchen dritter Parteien freizustellen hat, soweit Schäden an deren Websites entstehen und sie dafür Andreas Kroppen in Anspruch nehmen wollen.
§ 9 Daten
(1) Der Kunde hat alleine sicherzustellen und ist dafür verantwortlich, dass die Inhalte seiner Websites sowie alle an Andreas Kroppen gelieferten Informationen wie Suchbegriffe, Keywords oder zu optimierender Begriffe rechtlich zulässig sind. Eine Prüfung oder Überwachung seitens Andreas Kroppen erfolgt nicht, insbesondere nicht in Hinblick darauf, ob die Websites des Kunden die Rechte dritter Parteien verletzen oder gegen Richtlinien einzelner Suchmaschinen-anbieter verstoßen.
(2) Auch hinsichtlich gewerblicher Schutzrechte wird von Andreas Kroppen keinerlei Überprüfung oder Kontrolle durchgeführt. Dies betrifft insbesondere die Rechtsbereiche des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts. Dies erstreckt sich auch auf die Suchbegriffe, zu optimierenden Phrasen und Keywords, die Andreas Kroppen im Rahmen einer Konkurrenzanalyse ermittelt und dem Kunden vorschlägt und die dieser daraufhin auswählt. Auch für solche Inhalte obliegt die Haftung alleine dem AG.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Von diesen AGB abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Sofern mit dem Auftraggeber individuelle Vereinbarungen, Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen getroffen wurden, sind diese als vorrangig gegenüber diesen AGB zu behandeln. Sofern ein schriftlicher Vertrag oder eine Bestätigung über derartige Vereinbarungen von Andreas Kroppen vorliegt, ist diese maßgeblich für den Inhalt der Vereinbarungen.
(2) Auf das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt München als vereinbart.
Stand: 03.02.2014