
Top-Manager und Big Boss – Oftmals denken die Frischlinge aus der Chefetage, sie wären vor allem sicher. Doch auch auf einer Sprosse weiter oben auf der Karriereleiter weht der Wind ziemlich rau. Hier ist es wichtig, sich über sein Recht und Unrecht klar zu sein.
Irrtümer der Chefetage No. 1
Beispielsweise die Beförderung zum leitenden Angestellten. Verantwortung, Prestige und Macht: Klingt schön. Doch beim Kündigungsrecht sieht diese kleine Bezeichnung nicht so verlockend aus: Ein simpler Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Gericht reicht aus, um eine Kündigung durchzukriegen. Nicht einmal die Angabe von Kündigungsgründen ist hierbei nötig.
Irrtümer der Chefetage No. 2
Zweiter großer Irrtum ist, dass Unternehmen immer eine Abfindung zahlen müssen: das stimmt so nicht. Eigentlich sind Unternehmen nur in den seltensten Fällen dazu gezwungen, eine Abfindung zu zahlen.
Und auch um die Boni ist es nicht mehr so gut gestellt, wie in den guten alten Zeiten. Immer mehr Unternehmen schreiben in ihre Verträge, dass Boni nur noch freiwillig vergeben werden. Somit entfällt der Anspruch auf die großzügigen Boni und selbst wenn diese noch regelmäßig in den Unternehmen vergeben werden, so werde diese nur noch nach nachhaltigen Kriterien vergeben.